Zunächst stehen ihnen erste „Kennenlernsitzungen“ zur Verfügung, die von der Krankenkasse übernommen werden. Diese dienen der Klärung Ihres Anliegens, der Einschätzung der Behandlungsnotwendigkeit, einer Diagnosestellung, sowie der Klärung eines optimalen Behandlungssettings.
Sollte eine psychotherapeutische Behandlung erwünscht oder erforderlich sein (Kurzzeit- oder Langzeittherapie), kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Dies übernimmt die Praxis für Sie. Je nach Ausmaß Ihrer Beschwerden können verschiedene Stundenkontingente beantragt werden, welche nach Zusage der Krankenkasse i. d. Regel komplett von dieser finanziert werden.
Die Beihilfe und in aller Regel die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie. Der Ablauf verhält sich ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Bitte erfragen Sie die konkreten Bedingungen bei Ihrer Privaten Krankenkasse.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).